Die zwei Leistungen des Stz. am Jägerweg


In dem Sozialtherapeutischen Zentrum können erwachsene Menschen, die von einer wesentlichen geistigen und seelischen Behinderung betroffen oder von einer solchen Behinderung bedroht sind, aufgenommen werden.

Insoweit, als durch die Behinderung eine Beeinträchtigung der Teilhabefähigkeit, der aktiven Teilhabe selbst und die Teilnahme am Leben der Gesellschaft und in der sozialen Gemeinschaft eingeschränkt oder beeinträchtigt ist. Hieraus ergibt sich die Aufgabe des Sozialtherapeutischen Zentrums.

Das Sozialtherapeutische Zentrum bietet ein stationäres und ein teilstationäres Leistungsangebot an. Sowohl die Leistung der stationären Einrichtung (d. h. Unterkunft, Wohnen und soziale Betreuung), als auch die teilstationäre Leistung (d. h. die heiminterne Tagesstruktur), sind so konzipiert, daß sie die Selbständigkeit, Selbstbestimmung und die gleich-berechtigte Teilhabe des behinderten Leistungsberechtigten am Leben in der Gesellschaft und Gemeinschaft wiederherstellen und fördern.

Die Aufnahme ist möglich, wenn ein Anspruch nach den         

§§ 53/54 SGB XII in Verbindung mit § 55 SGB XII besteht.

Sie geschieht im Anschluß an einen Aufenthalt in einer Fachklinik oder aus einer Lebenssituation, die die vorübergehende , befristete oder unbefristete  Aufnahme, Betreuung und Förderung in unserer Einrichtung erforderlich macht.

Aufnahmeausschluss

Eine Aufnahme von Menschen die akut suizidgefährdet sind, bei denen eine Suchterkrankung im Vordergrund steht, oder die einer Pflegeeinrichtung bedürfen, im Sinne des SGB XI, ist nicht möglich.