Die Leistungen

 

„Wohnen für Menschen mit seelischer Behinderung“

richtet sich auf die Erlangung und Wiedererlangung einer eigenständigen, umfassenden und selbst-verantwortlichen Lebensführung.

Sie umfasst:

eine Unterkunft in einem Einzel- oder Doppelzimmer,

regelmäßige Verpflegung,

sowie eine individuell abgestimmte Förderung die sozialtherapeutisch begleitet wird

 
und für die,

die Wiedergewinnung der Fähigkeiten zu einer eigenen Lebensführung mit realistischen Lebensperspektiven,

die Wiedererlangung der Fähigkeit, sich eine

individuelle und erfüllende Tagesstruktur  zu geben,

das Unabhängigwerden von pflegerischen Leistungen, soweit als möglich,

die Eigenwahrnehmung im Umgang mit der individuellen seelischen Einschränkung und den damit verbundenen sozialen Beeinträchtigungen,

der Förderung der Kontaktfähigkeit durch Teilhabe an Gruppen- und kulturellen Veranstaltungen,

die Stabilisierung der Selbsteinschätzung und der Zugewinn sozialer Fähigkeiten im Umgang mit anderen und in Konfliktsituationen, vorrangig sind.

Diese Leistung gilt im Rahmen der orts- und familiennahen Versorgung für Menschen, die im Landkreis Hameln-Pyrmont und den an ihn angrenzenden Landkreisen, wohnhaft sind. Einzelfall bezogen sind davon jedoch Ausnahmen möglich. Das örtliche Wahlrecht des Hilfesuchenden bleibt davon jedoch unberührt.

  
 

„Heiminterne Tagesstruktur für Menschen mit seelischer Behinderung“

ist ein teilstationäres Angebot und richtet sich auf die Erlangung und Wiedererlangung der Fähigkeiten, einer kontinuierlichen Tagesstruktur durch Beschäftigung oder einer Arbeit in einem vorgegebenen Rahmen nachgehen zu können.

Es richtet sich an die Leistungsberechtigten, die die Leistung „Wohnen“ innerhalb des Sozial-therapeutischen Zentrums  in Anspruch nehmen und einzelfallbezogen auch an Menschen mit einer seelischen Behinderung, die nicht der stationären Hilfe  bedürfen, aber im Landkreis Hameln-Pyrmont oder den angrenzenden Landkreisen wohnhaft sind.

Die „heiminterne Tagesstruktur“ vermittelt planmäßig und zielgerichtet, auf der Grundlage einer individuellen Förderplanung, die Wiedererlangung und  Erhaltung lebenspraktischer, handwerklicher, gestalterischer Fähigkeiten im sozialen Rahmen durch Gruppen- und Einzelarbeiten.

Dieses Leistungsangebot findet in der Regel an Werktagen, montags bis freitags, an mindestens sechs und höchstens acht Zeitstunden statt.

Allgemein ist im Sozialtherapeutischen Zentrum für beide Leistungen, eine vorübergehende Aufnahme, d.h. bis  zu drei Monaten, eine zeitlich befristete oder eine unbefristete Aufnahme möglich.